Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.07.2000 |
Aktenzeichen: | 9 K 73/97 |
Schlagzeile: |
Aufbaustudium in voller Höhe als Fortbildungskosten abzugsfähig
Schlagworte: |
Aufbaustudium, Ausbildung, Fortbildung, Sonderausgabe, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Aufwendungen für ein Aufbaustudium nach Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit aufgrund der Kindererziehung können in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Ausdrücklich betonten die Richter: Aus der Tatsache, das eine Mutter ihren erlernten Beruf wegen der Kindererziehung lange Jahre nicht ausübt, darf nicht geschlossen werden, sie habe ihren Beruf endgültig aufgeben wollen.
Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen ist rechtskräftig.