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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.10.2000
Aktenzeichen: III 155/2000

Schlagzeile:

Umzugskosten bei Versetzung und gleichzeitiger Beendigung einer doppelten Haushaltsführung steuerlich abzugsfähig

Schlagworte:

Beendigung, Doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten, Zweijahresfrist

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Bei Versetzung und gleichzeitiger Beendigung einer doppelten Haushaltsführung sind Umzugskosten auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist steuerlich abzugsfähig.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VI R 47/01. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Sind bei einer über den Zeitraum von zwei Jahren hinaus andauernden beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung eines Berufssoldaten die Kosten für den Rückumzug in die Familienwohnung auch nach Ablauf der Zweijahresfrist als (allgemeine) Werbungskosten abziehbar, weil Anlass für die Auflösung der Zweitwohnung die dienstliche Versetzung an den Familienwohnsitz und nicht die Beendigung der doppelten Haushaltsführung war?

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