Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.10.2001 |
Aktenzeichen: | 11 K 4418/01 Kg |
Schlagzeile: |
Nur anteilige Kürzung des Kindergeldes bei vergleichbaren Leistungen im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Schlagworte: |
Andere Leistungen, Anrechnung, Ausland, Kindergeld, Vergleichbarkeit
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Werden dem Kindergeld vergleichbare Leistungen im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG - zum Beispiel Kindergeld von der amerikanischen Sozialversicherung - gezahlt, entfällt das.Kindergeld nicht in vollem Umfang. Es ist nur anteilig zu kürzen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 104/01. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Volles Entfallen oder nur Kürzung des Kindergeldanspruchs, wenn ein Pflegekind von der US-amerikanischen Sozialversicherung eine monatliche Leistung von 55 US-$ erhält? Vergleichbarkeit des "child benefit" mit dem inländischen Kindergeld?