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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.2001
Aktenzeichen: 11 K 4418/01 Kg

Schlagzeile:

Nur anteilige Kürzung des Kindergeldes bei vergleichbaren Leistungen im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Schlagworte:

Andere Leistungen, Anrechnung, Ausland, Kindergeld, Vergleichbarkeit

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Werden dem Kindergeld vergleichbare Leistungen im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG - zum Beispiel Kindergeld von der amerikanischen Sozialversicherung - gezahlt, entfällt das.Kindergeld nicht in vollem Umfang. Es ist nur anteilig zu kürzen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 104/01. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Volles Entfallen oder nur Kürzung des Kindergeldanspruchs, wenn ein Pflegekind von der US-amerikanischen Sozialversicherung eine monatliche Leistung von 55 US-$ erhält? Vergleichbarkeit des "child benefit" mit dem inländischen Kindergeld?

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