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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2001
Aktenzeichen: VI R 163/00

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.08.2000
Aktenzeichen: 2 K 4691/99

Schlagzeile:

Rückforderung zuviel gezahlten Kindergeldes kann gegen Treu und Glauben verstoßen

Schlagworte:

Aufhebung, Kindergeld, Rückforderung, Treu und Glauben

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Der Rückforderung zuviel gezahlten Kindergeldes kann der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen, wenn die Familienkasse mit der Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs zu lange zuwartet.

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