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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.10.2001
Aktenzeichen: I R 97/00

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.08.2000
Aktenzeichen: 7 K 4456/98

Schlagzeile:

Kein Gestaltungsmissbrauch bei zinslosem Gesellschafterdarlehen und verzinslicher Anlage durch die GmbH zur Ausnutzung eines Verlustvortrags

Schlagworte:

Darlehen, Gestaltungsmissbrauch, Missbrauch, Zinsen, Zurechnung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Die Gewährung eines zinslosen Gesellschafterdarlehens und dessen anschließende zinsbringende Verwendung durch die Gesellschaft sind nicht allein deswegen als Gestaltungsmissbrauch anzusehen, weil die Verlagerung von Erträgen auf die Gesellschaft dem Verbrauch eines vom Verfall bedrohten Verlustabzugs dient.

Hinweis: Erhält eine Gesellschaft von ihrem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen und legt sie das empfangene Kapital im eigenen Namen und für eigene Rechnung verzinslich an, so ist der Zinsertrag allein der Gesellschaft zuzurechnen.

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