Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.11.2001 |
Aktenzeichen: | VII R 14/01 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.08.2000 |
Aktenzeichen: | 6 K 723/98 |
Schlagzeile: |
Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter
Schlagworte: |
Berufsrecht, Rücknahme, Steuerbevollmächtigter, Täuschung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Wird die Bestellung als Steuerbevollmächtigter wegen unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben im Zusammenhang mit dem Antrag auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigter zurückgenommen, so ist bei Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides nicht zu prüfen, ob ein Anspruch des Betroffenen auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigter besteht.