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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.11.2001
Aktenzeichen: VII R 14/01

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.08.2000
Aktenzeichen: 6 K 723/98

Schlagzeile:

Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

Schlagworte:

Berufsrecht, Rücknahme, Steuerbevollmächtigter, Täuschung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wird die Bestellung als Steuerbevollmächtigter wegen unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben im Zusammenhang mit dem Antrag auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigter zurückgenommen, so ist bei Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides nicht zu prüfen, ob ein Anspruch des Betroffenen auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigter besteht.

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