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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.08.2000
Aktenzeichen: 10 K 2637/97 F

Schlagzeile:

Umqualifizierung von Einkünften bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer

Schlagworte:

Einkünfte, Folgebescheid, Gewerblicher Grundstückshandel, Grundlagenbescheid, Grundstückshandel, Zuordnung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 58/01 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Feststellung von Einkünften bei Gesellschafter/Gesellschaft – Können bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer Einkünfte, die ein Gesellschafter aus seiner Beteiligung an einer Grundstücks-GbR erzielt hat, und die auf der Ebene der Gesellschaft als Vermietungseinkünfte festgestellt worden sind, in gewerbliche Einkünfte (Grundstückshandel) umqualifiziert werden? Bedarf es hierzu keines gesonderten Einkünftezuordnungsbescheides des Gesellschafter-Finanzamts (Grundlagenbescheid)? Anwendung der vom BFH entwickelten "Ping-Pong-Lösung" (vgl. BMF in BStBl I 1999, 592)?
-- Zulassung durch BFH --
AO § 179 Abs 1; AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 15 Abs 1 Nr 1; EStG § 15 Abs 2; EStG § 10d Abs 3

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch BFH-Urteil vom 17.08.2005, Aktenzeichen X R 58/01 (durcherkannt). Die Entscheidung wurde vom BFH nicht veröffentlicht.

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