Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.08.2000 |
Aktenzeichen: | 10 K 2637/97 F |
Schlagzeile: |
Umqualifizierung von Einkünften bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer
Schlagworte: |
Einkünfte, Folgebescheid, Gewerblicher Grundstückshandel, Grundlagenbescheid, Grundstückshandel, Zuordnung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 58/01 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Feststellung von Einkünften bei Gesellschafter/Gesellschaft – Können bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer Einkünfte, die ein Gesellschafter aus seiner Beteiligung an einer Grundstücks-GbR erzielt hat, und die auf der Ebene der Gesellschaft als Vermietungseinkünfte festgestellt worden sind, in gewerbliche Einkünfte (Grundstückshandel) umqualifiziert werden? Bedarf es hierzu keines gesonderten Einkünftezuordnungsbescheides des Gesellschafter-Finanzamts (Grundlagenbescheid)? Anwendung der vom BFH entwickelten "Ping-Pong-Lösung" (vgl. BMF in BStBl I 1999, 592)?
-- Zulassung durch BFH --
AO § 179 Abs 1; AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 15 Abs 1 Nr 1; EStG § 15 Abs 2; EStG § 10d Abs 3
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch BFH-Urteil vom 17.08.2005, Aktenzeichen X R 58/01 (durcherkannt). Die Entscheidung wurde vom BFH nicht veröffentlicht.