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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.11.2001
Aktenzeichen: X R 50/97

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.01.1997
Aktenzeichen: 8 K 3273/94 G,BB

Schlagzeile:

Gestaltungsmissbrauch bei Zwischenvermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Schlagworte:

Betriebsaufspaltung, Gestaltungsmissbrauch, Grundstück, Zwischenvermietung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-GmbH und Alleineigentümer des Betriebsgrundstücks dieses einer zwischengeschalteten GmbH zur Weitervermietung an die Betriebsgesellschaft überlässt.

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