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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.10.2001
Aktenzeichen: II R 60/99

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.07.1999
Aktenzeichen: 3 K 5779/96 Erb

Schlagzeile:

Berücksichtigung einer Schuldübernahme durch den Beschenkten bei der Erbschaftsteuer

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Gemischte Schenkung, Innenverhältnis, Schuldübernahme, Tilgungsleistung, Vorbehaltsnießbrauch, Zinsleistung

Wichtig für:

Erben

Kurzkommentar:

Übernimmt der mit einem Grundstück unter Vorbehaltsnießbrauch Beschenkte auch die persönliche Haftung für die auf dem Grundstück abgesicherten Verbindlichkeiten, verpflichtet sich aber der Schenker und Vorbehaltsnießbraucher, diese Verbindlichkeiten für die Dauer des Nießbrauchs weiter zu tilgen und zu verzinsen, liegt keine gemischte, sondern eine reine Schenkung vor.

Die Schuldübernahme durch den Beschenkten steht unter einer aufschiebenden Bedingung und ist daher bis zum Eintritt der Bedingung nicht zu berücksichtigen.

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