Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.09.2001
Aktenzeichen: X R 4/99

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.11.1998
Aktenzeichen: 16 K 1383/95

Schlagzeile:

Keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG bei einer sog. Betriebsverpachtung im Ganzen

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Sonderabschreibung, Verbleiben, Verpachtung, Wirtschaftsgut

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Führt der Steuerpflichtige seinen Betrieb ohne Aufgabeerklärung durch Verpachtung im Ganzen fort (sog. Betriebsverpachtung im Ganzen), so kann er für nach der Verpachtung angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch nehmen.

Nach dem BMF-Schreiben vom 25.02.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2183b - 1/04) gelten die Grundsätze des BFH-Urteils auch bei Ansparabschreibungen. Die Bildung von Ansparabschreibungen ist danach ausschließlich bei Betrieben möglich, die aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und eine in diesem Sinne werbende Tätigkeit ausüben.

Hinweis: Anders als bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen, können im Falle einer Betriebsaufspaltung sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Ansparabschreibungen bilden.

zur Suche nach Steuer-Urteilen