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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2001
Aktenzeichen: X R 39/98

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.02.1998
Aktenzeichen: I 366/95

Schlagzeile:

Ertragsanteil aus einer privaten Veräußerungsleibrente nicht als Sonderausgabe abziehbar

Schlagworte:

Ertragsanteil, Leibrente, Schuldzinsen, Sonderausgabe, Veräußerungsleibrente, Wohnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Werden anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen (Leibrente) vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil) nicht als Sonderausgaben abziehbar.

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