Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.11.2001 |
Aktenzeichen: | X R 90/98 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.07.1998 |
Aktenzeichen: | 11 K 7764/94 E |
Schlagzeile: |
Steuerrechtliche Behandlung von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und anschließender Regelaltersrente
Schlagworte: |
Altersrente, Arbeitslosigkeit, Ertragsanteil, Knappschaftsruhegeld, Leibrente, Regelaltersrente
Wichtig für: |
Rentner
Kurzkommentar: |
Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist eine lebenslängliche und keine abgekürzte Leibrente. Die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" und die ab dem 65. Lebensjahr daran anschließende Regelaltersrente sind steuerrechtlich eine einzige Leibrente, die bis zum Lebensende gezahlt wird.