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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2001
Aktenzeichen: X R 90/98

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.07.1998
Aktenzeichen: 11 K 7764/94 E

Schlagzeile:

Steuerrechtliche Behandlung von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und anschließender Regelaltersrente

Schlagworte:

Altersrente, Arbeitslosigkeit, Ertragsanteil, Knappschaftsruhegeld, Leibrente, Regelaltersrente

Wichtig für:

Rentner

Kurzkommentar:

Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist eine lebenslängliche und keine abgekürzte Leibrente. Die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" und die ab dem 65. Lebensjahr daran anschließende Regelaltersrente sind steuerrechtlich eine einzige Leibrente, die bis zum Lebensende gezahlt wird.

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