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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2001
Aktenzeichen: VI R 77/99

Vorinstanz:

FG Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.07.1998
Aktenzeichen: 498048K 1

Schlagzeile:

Kein Kindergeld für immatrikulierte Studenten, die einen Vollzeitjob ausüben

Schlagworte:

Beginn, Berufsausbildung, Immatrikulation, Kindergeld, Studium, Verfahrensmangel, Vorverfahren

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ein Kind befindet sich nicht in Ausbildung, wenn es sich zwar an einer Universität immatrikuliert, aber tatsächlich das Studium noch nicht aufgenommen hat und vorerst weiter einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.

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