Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.11.2001 |
Aktenzeichen: | VI R 77/99 |
Vorinstanz: |
FG Bremen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.07.1998 |
Aktenzeichen: | 498048K 1 |
Schlagzeile: |
Kein Kindergeld für immatrikulierte Studenten, die einen Vollzeitjob ausüben
Schlagworte: |
Beginn, Berufsausbildung, Immatrikulation, Kindergeld, Studium, Verfahrensmangel, Vorverfahren
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Ein Kind befindet sich nicht in Ausbildung, wenn es sich zwar an einer Universität immatrikuliert, aber tatsächlich das Studium noch nicht aufgenommen hat und vorerst weiter einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.