Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.12.2001 |
Aktenzeichen: | 2 K 1668/00 |
Schlagzeile: |
Ermittlung des Verpflegungsmehraufwands bei wechselnden Einsatzstellen
Schlagworte: |
Abwesenheit, Einsatzwechseltätigkeit, Verpflegungsmehraufwand, Wohnung
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Nimmt ein Arbeitnehmer an den Orten seiner jeweiligen wechselnden Einsatzstellen eine Unterkunft, kommt es beim Verpflegungsmehraufwand auf die Dauer der Abwesenheit von dieser Unterkunft am Arbeitsort an. Die Dauer der Abwesenheit von der Hauptwohnung am Familienwohnsitz ist nicht maßgeblich.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VI R 7/02. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Bemisst sich die Höhe des Verpflegungsmehraufwands bei Einsatzwechseltätigkeit nach der Abwesenheitsdauer von der Wohnung, die der Steuerpflichtige zur Aufnahme der Einsatzwechseltätigkeit verlässt (Unterkunft am Arbeitsort) oder vom Ort des Lebensmittelpunktes (Erst- und Familienwohnsitz)?