Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.12.2001 |
Aktenzeichen: | 1 K 5272/00 |
Schlagzeile: |
Wertverlust für Privat-Pkw bei Unfall auf Dienstreise als Werbungskosten abzugsfähig
Schlagworte: |
Unfall, Werbungskosten, Wertverlust
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Verursacht ein Arbeitnehmer mit seinem Privat-Pkw auf einer Dienstreise einen Unfall, kann er den Wertverlust als Werbungskosten geltend machen, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.