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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.02.2001
Aktenzeichen: 13 K 4179/96

Schlagzeile:

Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei versehentlicher Nichtangabe eines Dissagios von DM 31.000,-- in der Anlage V zur ESt-Erklärung.

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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