Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.07.2001 |
Aktenzeichen: | 13 K 1524/96 |
Schlagzeile: |
Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage einer Betriebs-GmbH, die insbes. einen Großhandel mit Möbeln betreibt (Mermal der sachlichen Verpflechtung bei einer Betriebsaufspaltung)
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.