Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.10.2001 |
Aktenzeichen: | 1 K 4935/98 |
Schlagzeile: |
Mietvertrag mit Angehörigen auf Lebenszeit zu ungewöhnlichen Bedingungen steuerlich nicht anzuerkennen
Schlagworte: |
Angehörige, Fremdvergleich, Mietvertrag
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Ein Mietvrtrag auf Lebenszeit mit Angehörigen zu ungewöhnlichen Bedingungen indiziert die fehlende Fremdüblichkeit und ist daher steuerlich nicht anzuerkennen.
Hinweis: Verträge zwischen nahen Angehörigen werden der Besteuerung nur dann zu Grunde gelegt, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (sog. Fremdvergleich).
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet IX R 73/01. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Mietverhältnis zwischen Angehörigen - Indiziert ein mit Angehörigen auf Lebenszeit zu ungewöhnlichen Bedingungen geschlossener Mietvertrag die fehlende Fremdüblichkeit (hier u.a.: durch dingliches, lebenslängliches, entgeltliches Wohnungsrecht modifiziertes und abgesichertes Mietverhältnis - Mobiliarvermietung mit verbilligter Festmiete - Gewährung finanzieller Unterstützung - Häufige Besichtigungsfahrten - Übernahme verbrauchsabhängiger Nebenkosten - Erbrechtliche Regelung über das Mietobjekt - Schwankungen in den Mietzahlungen)?