Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2001
Aktenzeichen: 1 K 5201/99

Schlagzeile:

Keine Tarifermäßigung für den geldwerten Vorteil bei Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren Jahren

Schlagworte:

Aktienoption, Arbeitslohn, Außerordentliche Einkünfte, Mehrjährige Tätigkeit, Zufluss

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht entschied, dass keine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG (alter Fassung) zu gewähren ist für den geldwerten Vorteil bei Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren Veranlagungszeiträumen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 159/01 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.3.2003):
Sind Einnahmen aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen während des fünf- bzw. zehnjährigen Optionszeitraums wegen der dadurch fehlenden Zusammenballung laufender Arbeitslohn oder tarifbegünstigte "außerordentliche" Einkünfte i. S. von § 34 Abs. 3 EStG in der für das Streitjahr 1998 geltenden Fassung? Ist die Außerordentlichkeit der Einkünfte zwingend erforderlich, wenn bereits das Tatbestandsmerkmal "Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit" gegeben ist?
-- Zulassung durch FG --
EStG § 19 Abs 1 Nr 1; EStG § 34 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 24.10.2001 (1 K 5201/99)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.2006, Aktenzeichen VI R 3/03 (durcherkannt).

zur Suche nach Steuer-Urteilen