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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.12.2001
Aktenzeichen: 13 K 1533/01

Schlagzeile:

++Änderung einer fehlerhaften Anrechnung von Kirchenlohnsteuer nach § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO

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Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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