Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 23.11.2001 |
Aktenzeichen: | 13 V 3190/01 |
Schlagzeile: |
++ Abzug der Schuldzinsen als Betriebsausgaben nach dem Verhältnis des selbstgenutzten zum betrieblich genutzten Gebäudeteil
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.