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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2001
Aktenzeichen: VIII R 10/01

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.02.2001
Aktenzeichen: 13 K 180/94

Schlagzeile:

Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Fall der verdeckten Einlage einer anderen wesentlichen Beteiligung

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Einlage, Gestaltungsmissbrauch, Kapitalgesellschaft, Veräußerungsgewinn, Verdeckte Einlage, Wesentliche Beteiligung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Hat ein Gesellschafter seine im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vor der gesetzlichen Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG durch das StÄndG 1992 verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegt, an der er ebenfalls wesentlich beteiligt war, waren die Anschaffungskosten dieser Beteiligung um den gemeinen Wert der eingelegten Beteiligung im Einlagezeitpunkt zu erhöhen.

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