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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.11.2001
Aktenzeichen: 13 K 257/94

Schlagzeile:

Verluste aus Warentermingeschäften können von einem Gewerbetreibenden als Betriebsausgaben abgezogen werden

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Verlust, Warentermingeschäfte

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Verluste aus Warentermingeschäften können von einem Gewerbetreibenden als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die für die Abwicklung der Geschäfte erforderlichen Gelder vom betrieblichen Bankkonto geflossen und zeitnah buchungstechnisch erfasst worden sind und zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkennbar war, dass sich Verluste aus den Geschäften ergeben würden.

Hinweis: Die objektive Eignung der Warentermingeschäfte zur Stärkung des Betriebskapitals ist zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige einen Händler beauftragt, der nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Zeitpunkt der Beauftragung als besonders seriös und professionell anzusehen war.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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