Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.01.2002 |
Aktenzeichen: | 6 K 4391/99 |
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Wurde 1996 eine GbR gegründet, die noch 1996 noch eine Anzahlung für eine 19997 fertiggestellte Wohnung leistete, so kann die GbR nach einem vollständigen Gesellschafterwechsel in 1997 Sonderabschreibungen nach § 4 Fördg auf die Anzahlungen für den Veranlagungszeitraum 1997 geltend machen. 2. Eine einheitliche und gesonderte Feststellung kann in diesem Fall nicht wegen eines Gestalltungsmissbrauches nach § 42 AO abgelehnt werden.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.