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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.01.2002
Aktenzeichen: III R 49/00

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.08.2000
Aktenzeichen: 7 K 3075/97 E

Schlagzeile:

Anderweitige Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach tatsächlicher Verständigung

Schlagworte:

Änderung, Ehegatten, Getrennte Veranlagung, Veranlagung, Verständigung, Wahlrecht, Zusammenveranlagung

Wichtig für:

Ehepaare

Kurzkommentar:

Sagt das Finanzamt in der mündlichen Verhandlung im Wege tatsächlicher Verständigung zu, die angefochtenen Einkommensteuerbescheide unter Ansatz geringerer gewerblicher Einkünfte zu ändern und wird daraufhin übereinstimmend der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, hindert dies die Kläger nicht, bis zur formellen Bestandskraft der Änderungsbescheide statt der bisherigen Zusammenveranlagung die getrennte Veranlagung zu wählen.

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