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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2001
Aktenzeichen: V R 6/01

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.11.2000
Aktenzeichen: 15 K 957/98 U

Schlagzeile:

Verpachtung des landwirtschaftlichen Teils eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes

Schlagworte:

Durchschnittsbesteuerung, Landwirtschaft, Regelsteuersatz, Verpachtung

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Verpachtet ein Land- und Forstwirt seinen gesamten landwirtschaftlichen Betriebsteil, so unterliegen die Verpachtungsumsätze nicht der pauschalen Umsatzbesteuerung nach Durchschnittsätzen, wenn er nach der Verpachtung in nur geringfügigem Umfang weiterhin als Forstwirt tätig ist.

Hinweis: Wird ein Wirtschaftsgut zunächst für nach Durchschnittsätzen besteuerte Umsätze und später für Umsätze verwendet, die nicht der Besteuerung nach Durchschnittsätzen unterliegen, kommt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine nachträgliche Gewährung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Betracht.

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