Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.02.2002 |
Aktenzeichen: | III R 14/00 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.12.1999 |
Aktenzeichen: | 9 K 9256/99 |
Schlagzeile: |
Investitionszulage für einen Messestand
Schlagworte: |
Investitionszulage, Lagerung, Messestand, Verbleiben
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er jeweils eine Woche im Jahr auf einer Messe im Fördergebiet sowie eine Woche auf einer Messe außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird und die übrige Zeit bei einer außerhalb des Fördergebiets ansässigen Firma eingelagert wird.