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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.11.2001
Aktenzeichen: I R 14/01

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.12.2000
Aktenzeichen: 7 K 4488/94

Schlagzeile:

Liebhaberei eines ausländischen Preisgeldempfängers bei Teilnahme an inländischem Pferdeturnier

Schlagworte:

Ausland, Beschränkte Steuerpflicht, Gewinnerzielungsabsicht, Haftung, Liebhaberei, Pferdeturnier, Preisgeld, Sport, Steuerabzug

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ob eine Tätigkeit der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der "Liebhaberei" zuzuordnen ist, muss bei beschränkt Steuerpflichtigen nach denselben Kriterien wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen beurteilt werden.

Hinweis: Das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs kein "im Ausland gegebenes Besteuerungsmerkmal", das nach § 49 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) außer Betracht bleiben könnte.

Bei einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland führt eine ohne Einkunftserzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.

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