Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.02.2002 |
Aktenzeichen: | IV R 87/99 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.04.1998 |
Aktenzeichen: | 11 K 7709/94 |
Schlagzeile: |
Einbeziehung eines Überpreises in eine Teilwertabschreibung
Schlagworte: |
Abschreibung, Grundstück, Landwirtschaft, Teilwertabschreibung, Überpreis
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein beim Erwerb eines Grundstücks gezahlter Überpreis rechtfertigt allein keine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag. Der Überpreis nimmt jedoch an einer aus anderen Gründen gerechtfertigten Teilwertabschreibung in dem Verhältnis teil, das dem gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt gesunkenen Vergleichswert entspricht.