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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.02.2002
Aktenzeichen: IV R 87/99

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.04.1998
Aktenzeichen: 11 K 7709/94

Schlagzeile:

Einbeziehung eines Überpreises in eine Teilwertabschreibung

Schlagworte:

Abschreibung, Grundstück, Landwirtschaft, Teilwertabschreibung, Überpreis

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein beim Erwerb eines Grundstücks gezahlter Überpreis rechtfertigt allein keine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag. Der Überpreis nimmt jedoch an einer aus anderen Gründen gerechtfertigten Teilwertabschreibung in dem Verhältnis teil, das dem gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt gesunkenen Vergleichswert entspricht.

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