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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.02.2002
Aktenzeichen: VI R 80/00

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.11.1999
Aktenzeichen: VI 67/98

Schlagzeile:

Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ohne Antrag

Schlagworte:

Antrag, Lohnsteuer, Nichtigkeit, Pauschalierung, Sachbezug, Versicherung

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangener Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ist nicht deshalb nichtig, weil der Arbeitgeber keinen Pauschalierungsantrag gestellt hat.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Verzicht des Arbeitgebers auf Überwälzung der übernommenen pauschalen Lohnsteuer durch Antrag auf Lohnsteuer-Pauschalierung.

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