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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.02.2002
Aktenzeichen: VII R 33/01

Vorinstanz:

FG Mecklenburg-Vorpommern
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2001
Aktenzeichen: 1 K 73/99

Schlagzeile:

Erstattungsanspruch für eine nach dem Beitritt der DDR gezahlte Getreide-Mitverantwortungsabgabe

Schlagworte:

DDR, Erstattung, Getreide-Mitverantwortungsabgabe, Steuerfestsetzung, Verjährung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Maßgebend für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch für eine nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gezahlte Getreide-Mitverantwortungsabgabe besteht, sind die Vorschriften des MOG in entsprechender Anwendung und die AO 1977.

Hinweis: Eine etwa in der Anmeldung liegende Festsetzung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht nichtig.

Nach Ablauf der Festsetzungsfrist kann der Antrag auf Aufhebung der danach endgültigen Festsetzung der Getreide- Mitverantwortungsabgabe nicht mehr mit Erfolg gestellt werden.

Der Eintritt der Verjährung ist nach dem Urteil von Amts wegen zu prüfen, seine Geltendmachung steht nicht zur Disposition der Behörde.

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