Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.02.2002 |
Aktenzeichen: | VIII R 53/99 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.01.1999 |
Aktenzeichen: | 5 K 1690/97 |
Schlagzeile: |
Wahlrecht zur Buchwertfortführung bei Entnahmen im Fall des Übergangs eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens bei Tod des Gesellschafters
Schlagworte: |
Ausscheiden, Betriebsaufgabe, Buchwertfortführung, Buchwertprivileg, Entnahme, Gewinnverwirklichung, Personengesellschaft, Sonderbetriebsvermögen
Wichtig für: |
Erben, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1990) für Entnahmen gewährte Wahlrecht zur Buchwertfortführung (sog. Buchwertprivileg) kann auch in Anspruch genommen werden, wenn Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens beim Tod eines Gesellschafters der Personengesellschaft auf den Erben übergehen, die Gesellschaft aber aufgrund einer Fortsetzungsklausel mit den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt wird.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seiner Entscheidung mit der entgeltlichen Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens, die zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebs der Gesellschaft gehören.
Das Urteil enthält zudem Ausführungen zur Zulässigkeit des Antrags im Revisionsverfahren, die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.