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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2002
Aktenzeichen: IV R 26/00

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.2000
Aktenzeichen: 11 K 6401/96 E

Schlagzeile:

Kein Abzug der Beiträge zur Versicherung durch Trägerunternehmen bei Beleihung der Rückdeckungsversicherung durch Unterstützungskasse

Schlagworte:

Beleihung, Darlehen, Rückdeckungsversicherung, Unterstützungskasse, Verschaffen, Versicherung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine Unterstützungskasse "verschafft" sich durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht die Mittel für ihre Versorgungsleistungen, wenn sie die ihr zustehenden Rechte aus der Versicherung beleiht oder abtritt. Einer Beleihung steht die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen gleich.

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