Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.02.2002 |
Aktenzeichen: | IV R 26/00 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.02.2000 |
Aktenzeichen: | 11 K 6401/96 E |
Schlagzeile: |
Kein Abzug der Beiträge zur Versicherung durch Trägerunternehmen bei Beleihung der Rückdeckungsversicherung durch Unterstützungskasse
Schlagworte: |
Beleihung, Darlehen, Rückdeckungsversicherung, Unterstützungskasse, Verschaffen, Versicherung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine Unterstützungskasse "verschafft" sich durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht die Mittel für ihre Versorgungsleistungen, wenn sie die ihr zustehenden Rechte aus der Versicherung beleiht oder abtritt. Einer Beleihung steht die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen gleich.