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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.02.2002 |
| Aktenzeichen: | IX R 75/00 |
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Vorinstanz: |
FG Hessen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 08.06.2000 |
| Aktenzeichen: | 13 K 4307/99 |
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Schlagzeile: |
Eigenheimzulage für neu geschaffenen Wohnraum nur bei Selbstnutzung der Wohnung und ihrer Erweiterung
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Schlagworte: |
Ausbau, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Erweiterung, Wohneigentumsförderung
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Wichtig f�r: |
Eigenheimbesitzer
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Kurzkommentar2: |
Wird unter wesentlichem Bauaufwand zusätzlicher Wohnraum geschaffen, der mehreren Wohnungen zugute kommt, so handelt es sich auch um mehrere gesondert zu beurteilende Objekte (Erweiterungen) im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes.
Hinweis: Die Wohnung und ihre Erweiterung müssen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, damit die Erweiterung gefördert werden kann.

