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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 21.03.2002
Aktenzeichen: V R 33/01

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.02.2001
Aktenzeichen: 5 K 310/00

Schlagzeile:

Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Schlagworte:

Rechnungseingang, Rechnungsstellung, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Zeitpunkt

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben, in dem er gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG die Rechnung besitzt oder gilt die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend), in dem das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG entsteht?

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