Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 21.03.2002 |
Aktenzeichen: | V R 33/01 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.02.2001 |
Aktenzeichen: | 5 K 310/00 |
Schlagzeile: |
Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
Schlagworte: |
Rechnungseingang, Rechnungsstellung, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Zeitpunkt
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben, in dem er gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG die Rechnung besitzt oder gilt die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend), in dem das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG entsteht?