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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 08.04.2002
Aktenzeichen: 13 K 2529/01

Schlagzeile:

++Verspätungszuschlag Schulgeldzahlungen an ausländische Schule

Schlagworte:

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Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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