Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.04.2002 |
Aktenzeichen: | V R 65/00 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.07.2000 |
Aktenzeichen: | 4 K 2226/98 |
Schlagzeile: |
Leistungsaustausch bei Übernahme der Verluste einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft durch eine Kommune
Schlagworte: |
Entgelt, Kommune, Leistungsaustausch, Umsatzsteuer, Zuschuss
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine Leistung gegen Entgelt im umsatzsteuerrechtlichen Sinne liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Geschäftsführer gegen Aufwendungsersatz tätig wird.
Hinweis: Keine Leistung gegen Entgelt liegt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs regelmäßig vor, soweit ein Gesellschafter aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis begründet sind, die Verluste seiner Gesellschaft übernimmt, um ihr die weitere Tätigkeit zu ermöglichen.