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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.2002
Aktenzeichen: V R 65/00

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.07.2000
Aktenzeichen: 4 K 2226/98

Schlagzeile:

Leistungsaustausch bei Übernahme der Verluste einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft durch eine Kommune

Schlagworte:

Entgelt, Kommune, Leistungsaustausch, Umsatzsteuer, Zuschuss

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine Leistung gegen Entgelt im umsatzsteuerrechtlichen Sinne liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Geschäftsführer gegen Aufwendungsersatz tätig wird.

Hinweis: Keine Leistung gegen Entgelt liegt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs regelmäßig vor, soweit ein Gesellschafter aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis begründet sind, die Verluste seiner Gesellschaft übernimmt, um ihr die weitere Tätigkeit zu ermöglichen.

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