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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.2002
Aktenzeichen: III R 13/99

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.10.1997
Aktenzeichen: III 84/96

Schlagzeile:

Neues Wirtschaftsgut oder nachträgliche Herstellungskosten bei der Installierung von Einrichtungen zur Versorgung mit Wärme, Kälte und Luft

Schlagworte:

Betriebsvorrichtung, Gebäude, Herstellungskosten, Investitionszulage, Selbständigkeit

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Werden die in einem Betriebsgebäude neu installierten Einrichtungen zur Versorgung mit Wärme, Kälte, Luft usw. an die in einem anderen Betriebsgebäude vorhandenen Versorgungsanlagen angeschlossen, handelt es sich bei den neuen Anlagen nur dann um zulagenbegünstigte selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn insoweit die Voraussetzungen für die Annahme von Betriebsvorrichtungen vorliegen und sie eine Sonderfunktion gegenüber den bereits vorhandenen Anlagen erfüllen.

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