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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2002
Aktenzeichen: II R 66/99

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.07.1999
Aktenzeichen: 3 K 2210/94

Schlagzeile:

Bewertung eines Geschäftsgrundstücks mit Sparkassengeschäftsstelle

Schlagworte:

Bankgrundstück, Bewertung, Einheitsbewertung, Ertragswertverfahren, Geschäftsgrundstück, Grundvermögen, Sachwertverfahren

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die für die Bewertung im Ertragswertverfahren notwendige Anzahl vermieteter Objekte einer bestimmten Gruppe von Grundstücken muss zum Hauptfeststellungszeitpunkt vorhanden gewesen sein.

Hinweis: Die Voraussetzungen des § 76 Abs. 3 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) sind nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs dann erfüllt, wenn ein Geschäftsgrundstück so gestaltet ist, dass es zu den Zwecken der in Frage stehenden Gruppe von Geschäftsgrundstücken, für die eine übliche Miete nicht geschätzt werden kann, objektiv verwendbar ist.

Ein im Sachwertverfahren zu bewertendes Grundstück für Bank- und Kreditinstitute liegt demnach dann vor, wenn das Grundstück objektiv so gestaltet ist, dass es zur Abwicklung des üblichen Bankgeschäfts mit Kunden verwendet werden kann.

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