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Quelle:

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.03.2002
Aktenzeichen: 4 K 30010/99

Schlagzeile:

Pauschaler Abzug des Verpflegungsmehraufwandes bei einer Einsatzwechseltätigkeit

Schlagworte:

Dreimonatsfrist, Einsatzwechseltätigkeit, Verpflegungsmehraufwand

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 49/03 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig: Berechnet sich der Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit nach der Dauer der Abwesenheit von der Wohnung des Lebensmittelpunkts oder bei nicht täglicher Rückkehr dorthin nach der Unterkunft am jeweiligen Beschäftigungsort (zuletzt verlassene Wohnung zum Arbeitsantritt)? Ist der pauschale Abzug des Verpflegungsmehraufwandes bei einer Einsatzwechseltätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte entgegen der Verwaltungsanweisung in R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR 2003 auf drei Monate begrenzt?

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