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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2002
Aktenzeichen: V R 42/01

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.02.2001
Aktenzeichen: 8 K 7667/94

Schlagzeile:

Nachzahlungszinsen bei nicht unterschriebener Steuererklärung

Schlagworte:

Nachzahlungszinsen, Steuererklärung, Unterschrift, Verzinsung, Wirksamkeit, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Eine Steuererklärung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift ist zwar unwirksam. Dieser Mangel ist aber unbeachtlich, wenn auf eine solche Steuererklärung ein wirksamer Steuerbescheid ergeht.

Hinweis: Eine Zustimmung zu einer Steueranmeldung ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ein Verwaltungsakt, wenn sie dem Steuerpflichtigen durch eine Abrechnung bekannt gegeben wird.

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