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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.03.2002
Aktenzeichen: IX R 19/00

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2000
Aktenzeichen: 2 K 296/98

Schlagzeile:

Ansatz des Werbungskosten-Pauschbetrags bei Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus

Schlagworte:

Mietwert, Nebenkosten, Nutzungswert, Umlagen, Werbungskosten-Pauschbetrag, Zweifamilienhaus

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Im Fall der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus gehören zu der an der Marktmiete orientierten Rohmiete auch die ortsüblichen umlagefähigen Nebenentgelte. Wird daher lediglich die Nettokaltmiete angesetzt, so müssen - auch im Fall des Ansatzes des Werbungskosten-Pauschbetrags gemäß § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG - auf der Einnahmenseite die umlagefähigen Nebenentgelte in durchschnittlicher Höhe hinzugerechnet werden.

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