Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 09.04.2002 |
Aktenzeichen: | VII B 73/01 |
Schlagzeile: |
Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung
Schlagworte: |
Aufrechnung, Beschwerde, Gegenforderung, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
§ 17 Abs. 2 Satz 1 GVG ist bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung nicht anzuwenden.
Im Beschwerdeverfahren kann nach § 116 Abs. 6 FGO nur durcherkannt werden, wenn dabei keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden sind.