Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.04.2002 |
Aktenzeichen: | VIII R 62/99 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.02.1999 |
Aktenzeichen: | 14 K 6256/96 Kg |
Schlagzeile: |
Kindergeld für Kinder mit Behinderung auf Grund von Suchtkrankheiten wie Drogenabhängigkeit oder Alkoholismus
Schlagworte: |
Alkoholismus, Behinderter, Behinderung, Drogenabhängigkeit, Kindergeld, Nachweis, Selbstunterhalt, Suchtkrankheit
Wichtig für: |
Behinderte, Familien
Kurzkommentar: |
Auch Suchtkrankheiten können Behinderungen darstellen. Allein der Umstand, dass sich ein Kind wegen Drogenabhängigkeit in einem Polamidon-Substitutionsprogramm befunden hat, lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass das Kind behindert und wegen der Behinderung außer Stande war, sich selbst zu unterhalten.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass entgegen der Verwaltungsregelung n DA-FamEStG 63.3.6.2 Abs. 1 der Nachweis einer Behinderung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1Nr. 3 EStG nicht durch einen amtlichen Nachweis erbracht werden muss, sondern auch auf andere Weise erbracht werden kann.