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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2002
Aktenzeichen: X R 59/98

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.04.1998
Aktenzeichen: 2 K 3969/91

Schlagzeile:

Widerstreitende Steuerfestsetzung bei irrigen Beurteilung eines Sachverhalts

Schlagworte:

Änderung, Sachverhalt, Schätzung, Widerstreitende Steuerfestsetzung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Hat das Finanzamt aufgrund eines Rechtsbehelfs einen Steuerbescheid unter Anwendung einer dem Steuerpflichtigen günstigeren Schätzungsmethode geändert und führt diese Schätzungsmethode in anderen Veranlagungszeiträumen zu einer höheren Steuer, können die für letztere Zeiträume ergangenen bestandskräftigen Bescheide nicht auf der Rechtsgrundalge des § 174 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) mit der Begründung geändert werden, sie seien aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ergangen.

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