Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.03.2002
Aktenzeichen: VII R 35/01

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.05.2001
Aktenzeichen: IV 76/99

Schlagzeile:

Voraussetzungen für die Gewährung nicht differenzierter Ausfuhrerstattung

Schlagworte:

Ausfuhrerstattung, Bestimmungsland, Einfuhrnachweis, Rückforderung, Zoll

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Voraussetzung für die Gewährung einer nach einem einheitlichen Erstattungssatz für alle Drittländer festgelegten Ausfuhrerstattung ist erfüllt, wenn das für die Ausfuhrerstattung in Betracht kommende Erzeugnis innerhalb der vorgeschriebenen Frist im Rahmen eines normalen Handelsgeschäfts aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt worden ist.

Hinweis: Die weiteren Voraussetzungen, dass das Erzeugnis innerhalb der vorgeschriebenen Frist auch in ein Drittland eingeführt wurde und in unverändertem Zustand auf dessen Markt gelangt ist, können nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zusätzlich nur vor Zahlung der Ausfuhrerstattung geltend gemacht werden.

zur Suche nach Steuer-Urteilen