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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 28.06.2002
Aktenzeichen: IV B7 - S 7280 - 151/02

Schlagzeile:

Angabe der Steuernummer in einer Rechnung ab dem 1. Juli 2002

Schlagworte:

Rechnung, Steuernummer

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Selbstständige

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium erläutert in seinem BMF-Schreiben die Folgen des neu eingefügten § 14 Absatz 1a des Umsatzsteuergesetzes. Danach müssen leistende Unternehmer ab dem 1. Juli 2002 in Ausgangsrechnungen ihre Steuernummer angeben.

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