Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.05.2002 |
Aktenzeichen: | III R 27/01 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.06.2001 |
Aktenzeichen: | 5 K 310/00 |
Schlagzeile: |
Antrag auf Investitionszulage durch Prokuristen bei Abwesenheit des Geschäftsführer einer GmbH
Schlagworte: |
Antrag, Investitionszulage, Längere Abwesenheit, Prokurist, Vertretung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ob der Anspruchsberechtigte durch längere Abwesenheit gehindert ist, den Antrag auf Investitionszulage eigenhändig zu unterschreiben, und deshalb die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, bestimmt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist.