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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2002
Aktenzeichen: IV R 64/00

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.01.2000
Aktenzeichen: 13 K 5103/96

Schlagzeile:

Kaufpreise für nicht mehr benötigte Zuckerrübenlieferrechte keine Entschädigung

Schlagworte:

Entschädigung, Ermäßigter Steuersatz, Zuckerrübenlieferrechte

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Veräußert ein Landwirt seine gesamten Zuckerrübenlieferrechte, weil er infolge der Ausweisung seiner rübenfähigen Flächen als Wasserschutzgebiet den Zuckerrübenanbau wirtschaftlich nicht mehr für möglich hält, so stellt der erzielte Erlös keine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar.

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