Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.02.2002 |
Aktenzeichen: | IV R 64/00 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.01.2000 |
Aktenzeichen: | 13 K 5103/96 |
Schlagzeile: |
Kaufpreise für nicht mehr benötigte Zuckerrübenlieferrechte keine Entschädigung
Schlagworte: |
Entschädigung, Ermäßigter Steuersatz, Zuckerrübenlieferrechte
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Veräußert ein Landwirt seine gesamten Zuckerrübenlieferrechte, weil er infolge der Ausweisung seiner rübenfähigen Flächen als Wasserschutzgebiet den Zuckerrübenanbau wirtschaftlich nicht mehr für möglich hält, so stellt der erzielte Erlös keine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar.