Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 16.07.2002
Aktenzeichen: IX R 62/99

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.09.1999
Aktenzeichen: V 7/99

Schlagzeile:

Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften ist verfassungswidrig

Schlagworte:

Alter, Arbeitslohn, Direktversicherung, Frist, Gleichheit, Kontrollmitteilung, Nachprüfung, Normenkontrolle, Privates Veräußerungsgeschäft, Spekulationsfrist, Spekulationsgewinn, Steueranspruch, Steuerbefreiung, Steuererleichterung, Überprüfung, Veräußerung, Verfassung, Verfassungsmäßigkeit, Versicherung, Versorgung, Vollzug, Wertpapier

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofes verfassungswidrig. Die obersten deutschen Steuerrichter haben daher beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob die sog. Spekulationssteuer mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, weil die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt werde.

Hintergrund: Gewinne, die ein Kapitalanleger durch die Anschaffung und zeitnahe Weiterveräußerung von im Privatvermögen befindlichen Wertpapieren erzielt (sog. Wertpapierspekulationsgeschäfte), werden der Einkommensteuer unterworfen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere nicht mehr als ein Jahr (bis einschließlich 1998 sechs Monate) beträgt.

Vielfach wird angezweifelt, inwieweit solche Gewinne tatsächlich steuerlich erfasst werden. Von den meisten Steuerpflichtigen würden sie in ihrer Steuererklärung nicht angegeben und eine Überprüfung der Steuererklärungen im Hinblick auf nicht erklärte steuerpflichtige Gewinne aus Wertpapierspekulationsgeschäften scheitere im Allgemeinen an rechtlichen und tatsächlichen Kontrollhemmnissen.

Das Steuererhebungsverfahren leide an strukturellen Mängeln. Solche Mängel und die von ihnen ausgehende Ungleichheit in der steuerlichen Belastung kann nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (Aktenzeichen 2 BvR 1493/89) zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuerrechtsnorm führen. Die Verfassungsrichter werden jetzt prüfen, ob dies auch auf die Spekulationssteuer zutrifft.

Aktuelle Ergänzung: Beim Bundesverfassungsgericht ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 BvL 17/02 anhängig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen